ILIAS
Central Learning Platform

Tabs

Open Educational Resources (OER)

FAQ (Häufige Fragen) zu OER

Formulierungen mit leichten Anpassungen übernommen von den FAQ zu OER des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) [Link]
a) Rechte Dritter
Eine Veröffentlichung darf nur dann erfolgen, wenn die erstellten Werke frei von Rechten Dritter sind und durch die Veröffentlichung keine fremden Urheber-und Nutzungsrechte verletzt werden. Sofern bei der Erstellung der Werke fremde Materialien (Texte, Bilder, Graphiken etc.) verwendet wurden, ist vorher zu klären, ob durch die Veröffentlichung Rechte Dritter verletzt würden. Natürlich sind auch Datenschutz und Persönlichkeitsrechte zu beachten, indem Daten, falls diese notwendig sind, anonymisiert und ggf. Einverständnisse für die Veröffentlichung eingeholt werden.
Falls eine Abbildung oder Aufzeichnung Dritter nicht zu vermeiden und das Einholen einer schriftlichen Einwilligungserklärung notwendig ist, können Sie dafür die von der Servicestelle OER der Universität Freiburg erstellte Vorlage [Link] verwenden.

Die Rechte Dritter wären insbesondere dann verletzt, wenn die Veröffentlichung nicht durch eine gesetzliche Erlaubnis abgedeckt ist (Beispiel: Zitat) oder gegen Vertragsbedingungen (Lizenzen) verstoßen würde. Würden durch die Veröffentlichung Rechte Dritter verletzt werden, ist vor der Veröffentlichung die Rechteinhaberschaft eindeutig zu klären bzw. aufzuklären und es sind ggf. Lizenzen mit den Rechteinhabern abzuschließen. Gegebenenfalls können Sie auf offen lizenzierte Alternativen zurückgreifen.
Die „Checkliste: Open Educational Resources erstellen“ von Alexander Kobusch und Linda Halm [Link] (https://www.fh-bielefeld.de/learningservices/lehrende/oer) ist lizenziert unter einer CC BY 4.0 International Lizenz [Link] (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) und stellt die einzelnen rechtlichen Aspekte, die beachtet werden sollten, übersichtlich dar.
b) Rechte der Universität Freiburg oder von Drittmittelgebern
In Einzelfällen können die Rechte schon vor der Erstellung der Lehrmaterialien abgetreten sein. Das wäre z.B. der Fall, wenn Personen im Rahmen ihrer Dienstaufgaben während einer Beschäftigung an der Universität Freiburg Lehrmaterialien erstellen. Dann stehen die Rechte der Universität Freiburg zu und vor der Veröffentlichung ist eine Zustimmung der jeweiligen Fachvorgesetzten einzuholen.
Bei einigen Drittmittelprojekten sichern sich auch Drittmittelgeber bzw. die im Rahmen des Projekts beteiligten Partner die Rechte an den Projektergebnissen zu. In solchen Fällen ist eine Bereitstellung von Lehrmaterialien als OER zunächst mit den verantwortlichen Weisungsbefugten in den Organisationseinheiten abzustimmen. Im Zweifel kann das Rechtsdezernat beratend hinzugezogen werden.
Für die Inhalte sind ausschließlich die Ersteller*innen/Urheber*innen der OER verantwortlich. Bei der Nutzung von OERs in der eigenen Lehre obliegt die Qualitätskontrolle der verwendeten Materialien den jeweiligen Dozierenden.
Das ZOERR führt keine inhaltliche Qualitätssicherung der dort hochgeladenen OER durch. Nur die Metadaten werden überprüft, bevor ein OER zur Veröffentlichung freigegeben wird. 
Auch OER sind in der Regel nicht ganz frei von Bedingungen zur Nachnutzung. Beispielsweise müssen auch bei einer ansonsten freien Nachnutzung oft der oder die Autorinnen genannt werden (CC-BY-Lizenz). Teilweise ist auch eine kommerzielle Nachnutzung verboten (CC-NC-Lizenz). Beschäftigte sowie Studierende müssen sich an die durch die jeweilige Lizenz angegebenen Nutzungsbedingungen halten.
Dazu gehört das Anbringen eines Lizenzhinweises. Mehr Informationen dazu finden Sie im Reiter "Wie soll ich meine OER veröffentlichen?".
Eine Veröffentlichung darf nur dann erfolgen, wenn die erstellten Werke frei von Rechten Dritter sind und insbesondere durch die Veröffentlichung keine fremden Urheber-und Nutzungsrechte verletzt werden. Auch auf den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte ist zu achten, falls das zu veröffentlichende Material diese Rechte berührt. Sofern bei der Erstellung der Werke fremde und urheberrechtlich geschützte Materialien (Texte, Bilder, Graphiken etc.) verwendet werden, ist eine Veröffentlichung nur nach eindeutiger Klärung der Rechtinhaberschaft und ggf. nach Einholung einer Genehmigung möglich.
Grundsätzlich gibt es in Bezug auf die technischen Formate von OER keine verbindlichen Vorgaben. Es ist aber festzustellen, dass sich bestimmte Formate besser für die durch OER intendierte Nachnutzung eignen als andere. So lassen sich z.B. PDFs nur schwer ohne geeignete, kommerziell erworbene, Software bearbeiten. Daher wird empfohlen, gängige Dateiformate zu benutzen, die ebenfalls eine Bearbeitung ohne kommerzielle Software erlauben. Hierzu bieten sich beispielsweise die Open-Document Formate (od* etc.) an, da diese mit Open Source Software bearbeitet werden können. Generell sollte darauf geachtet werden, dass keine speziellen Dateiformate eingesetzt werden, die die Verwendung einer anderen als der Erstellungssoftware zur Bearbeitung unnötig erschweren. Unter diesen Aspekten bieten sich folgende Formate für OER an: H.264, H.265 Video, MPEG Audio, WAV, GIF, JPEG, PNG, TIFF, HTML, Plain text, Rich Text Format, XML und CSV.
Die „Checkliste: Open Educational Resources erstellen“ von Alexander Kobusch und Linda Halm [Link] (https://www.fh-bielefeld.de/learningservices/lehrende/oer) lizenziert unter einer CC BY 4.0 International Lizenz [Link] (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) bietet auch einen Überblick darüber, welche formal-technischen Aspekte bei der Erstellung von OER beachtet werden sollten.
Auf oerInfo - Informationsstelle OER [Link] finden sich unter der Rubrik "Gold-Standard" mehrere Artikel, die jeweils auf ein Format im Detail eingehen und Empfehlungen dafür geben: https://open-educational-resources.de/tag/gold-standard/ [Link].
Die Universität Freiburg empfiehlt, schriftliche und interaktive digitale Lehrmaterialien in einem geeigneten Repository oder einer öffentlich zugänglichen Website zu veröffentlichen, um die Sichtbarkeit und Nutzung durch andere zu maximieren. Dafür bietet sich das Zentrale OER-Repositorium (ZOERR) der Hochschulen des Landes Baden-Württemberg [Link] an, auf dem bereits Freiburger OER veröffentlicht wurden. Des weiteren können OER zusätzlich auch auf Repositorien der Universität Freiburg wie dem Videoportal [Link] oder FreiDok Plus [Link] zugänglich gemacht werden.
CC-lizenzierte Materialien benötigen einen Lizenzhinweis mit bestimmten Informationen, damit die jeweilige freie Lizenz gilt. Dieser Hinweis sollte gut sichtbar platziert werden, um im Idealfall eine hohe Reichweite und einfache Nachnutzung zu ermöglichen. Für die Erstellung des Hinweises kann sich an der TULLU-Regel [Link] orientiert werden.

Nutzung von Fremdmaterialien

Die Grafik zeigt auf, mit welchen Lizenzen Fremdmaterial (Bilder, Texte, Film/Musik) auf verschiedenen Bereitstellungskanälen (ILIAS, Campus, weltweit) verwendet werden dürfen. Bei den Lizenzen wird zwischen gemeinfreien Werken, Werken für die eine Lizenz oder ein Nutzungsrecht vorliegt, dem Zitatrecht nach §51UrhG und dem Sonderrecht Bildung nach §60a UrhG. - nur gültig für Unterricht und Lehre - unterschieden. Rote Daumen zeigen an, wann eine Verwendung nicht in Frage kommt: Fremdmaterialien dürfen nur auf ILIAS, aber nicht campus- oder weltweit verwendet werden, wenn das Sonderrecht Bildung greift.
"Verwendung von Fremdmaterialien in Lehre & Forschung" [Link] von Karlsruher Institut für Technologie (KIT), lizenziert unter CC BY 4.0 [Link]
Die Grafik des KIT dient als Hilfestellung zum urheberrechtskonformen Einsatz vom Fremdmaterialien. Diese werden hier in die Formate Bilder, Texte und Film/Musik unterteilt. Sie können auf verschiedenen Bereitstellungskanälen zur Verfügung gestellt werden: ILIAS, campusweit und weltweit. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, nämlich die Nutzung von gemeinfreien Werken, die Nutzung von Werken, für die das Nutzungsrecht oder eine Lizenz vorhanden ist, die Anwendung des Zitatrechts nach §51 UrhG oder das Sonderrecht Bildung nach §60a UrhG, das nur für Lehre und Unterricht gilt. In der Grafik wird nun aufgeschlüsselt, welches Format mittels welcher Methode auf welchem Kanal bereitgestellt werden darf:
  • Fremdmaterialien, die gemeinfreie Werke darstellen, dürfen alle Bereitstellungskanäle nutzen. Ihr Format tut dabei nichts zur Sache.
  • Materialien, für die ein Nutzungsrecht oder eine Lizenz vorliegt, sind unabhängig vom Format vollständig nutzbar. Dabei ist zu beachten, dass die Lizenz vorgibt, inwiefern Änderungen vorgenommen werden dürfen. Außerdem muss die Quelle angegeben werden. Dann dürfen zur Bereitstellung alle Kanäle genutzt werden.
  • Wenn das Zitatrecht zur Anwendung kommt, muss in jedem Fall ebenfalls die Quelle angegeben werden. Die restlichen Bedingungen variieren je nach Format. Bilder sind nach Zitatzweck und -Umfang vollständig nutzbar, solange keine Änderungen vorgenommen werden. Vergrößern und Verkleinern ist aber erlaubt. Anders ist es bei den Texten und bei Film/Musik: Hier ist der Umfang des Zitats so zu wählen, dass er angemessen ist. Es gilt der Grundsatz: "So viel wie nötig, so wenig wie möglich". Unter diesen Bedingungen ist die Bereitstellung aller zitierten Fremdmaterialien auf allen Kanälen erlaubt.
  • Das Sonderrecht Bildung schließt die Bereitstellung campusweit und weltweit von Vorneherein aus. Die Bereitstellung auf ILIAS ist aber möglich, wenn, je nach Format, bestimmte Bedingungen beachtet werden. Bilder sind nach wie vor vollständig nutzbar, so lange sie nicht geändert werden. Auch hier zählen Verkleinerungen und Vergrößerungen nicht zu solchen Änderungen. Die Quelle muss natürlich angegeben werden. Bei Texten dürfen in der Regel nur 15% genutzt werden, es sei denn, ein Werk ist vergriffen. Dann darf es vollständig genutz werden. Auch wissenschaftliche Artikel dürfen ganz genutzt werden. Für Musiknoten gilt ein Limit von sechs Seiten. In der Forschung gibt es einige Sonderregelungen: Bei unveröffentlichtem Material darf 15% genutzt werden, für persönliche Zwecke und Data Mining sind aber bis zu 75% zulässig. Für alle Textformate gilt, dass ebenfalls die Quelle genannt werden muss. Für das Format Film/Musik schließlich ist zu beachten, dass genutzte Materialien nicht länger als 5 Minuten dauern dürfen, und dass die Quelle auch hier genannt werden muss.

Wo kann ich bereits erstellte OER-Materialien der Universität finden?

Veranstaltungen

  • Die Universitätsbibliothek Stuttgart bietet im Herbst 2024  Workshops [Link] zu den Themen Urheberrecht und Creative Commons an.
  • Die Informationsstelle Open Educational Resources (OERinfo) sammelt anstehende Termine zum Thema OER, wie Tagungen u.ä., in einem Kalender [Link].
  • Das zentrale OER-Repositorium der Hochschulen in Baden-Württemberg (ZOERR) bietet im Frühling und Sommer 2024 mehrere Workshops zum Thema OER an. Genauere Informationen finden Sie auf der Website der Universitätsbibliothek der Eberhard Karls Universität Tübingen [Link].

Weitere hilfreiche externe Seiten:

  • https://open-educational-resources.de/
  • https://oer-faq.de/
  • https://creativecommons.org/
  • https://irights.info/

Verwandte Themen im Werkzeugkasten Digitale Lehre:

Hilfe und Support

Sie benötigen weiterführende Informationen zum Thema Open Educational Resources oder Unterstützung bei der Erstellung von OER-Materialien? Sie würden gerne an einem Workshop zum Thema OER und/oder Urheberrecht teilnehmen?
Auf unserer Webpräsenz [Link] finden Sie mehr Informationen zu OER und unseren Tätigkeiten als Anlaufstelle.
Gerne können Sie uns über folgende E-Mail Adresse kontaktieren: oer@rz.uni-freiburg.de
Wenn Sie Ihr Anliegen lieber am Telefon besprechen möchten, können Sie uns auf dieser Nummer erreichen: 0761 - 203 4662
AnsprechpartnerInnen:
Leon Widmaier (Koordination)
Petra Strebel und Rahel Klinger (studentische Hilfskräfte)
In allen anderen Fällen kontaktieren Sie uns per Mail an elearning@rz.uni-freiburg.de.
Weiternutzung als OER ausdrücklich erlaubt: Dieses Werk und dessen Inhalte sind - sofern nicht anders angegeben - lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Nennung gemäß TULLU-Regel bitte wie folgt: "Werkzeugkasten Digitale Lehre" von Abteilung E-Learning, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Lizenz: CC BY-SA 4.0.
Von der Lizenz ausgenommen ist das FAQ zu OER des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) [Link]. Es gelten die Bedingungen des KIT, die Sie dem Impressum des KIT [Link] entnehmen können.

Last edited: 16. July 2024, 16:54, [ps1159@uni-freiburg.de]